Update: Etappensieg im Eilverfahren: Gericht stoppt BE-Export
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass bis zum endgültigen Urteil im Hauptverfahren die Brennelemente nach Doel 1 und 2 nicht geliefert werden dürfen.
In seiner Begründung lässt das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung erkennen. Als Anti-Atom-Bündnis fordern wir von der Bundesregierung klare Konsequenzen und ein Moratorium für derartige Brennelement-Exporte.
Bitte lest dazu unsere Pressemitteilung vom 19.10.2020
Nachdem sich trotz Protesten, Demonstrationen und Gesprächen im Bundesumweltministerium politisch nichts mehr bewegt hat, um den Export nuklearer Brennstoffe an Belgien, Frankreich und die Schweiz zu verhinden, nehmen wir nun in die Hand, am Beispiel des Exportes von Brennelementen nach Doel eine Klärung vor Gericht herbeizuführen. Das kostet allerdings Arbeit, viel Nerven und ist teuer. Für eine Spende sind wir deshalb sehr dankbar. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.