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Exporte von Brennelementen aus Lingen an die Schrottmeiler in Doel, Fessenheim und Cattenom sind nicht genehmigungsfähig. Sie sind mit dem geltenden Atomrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebniis kommt die Juristin Cornelia Ziehm in ihrem Rechtsgutachten, das von der IPPNW und AntiAtomBonn sowie anderen Initiativen in Auftrag gegeben und bei einer Landespressekonferenz am 22.07.2016 vorgestellt wurde.

("Der Freitag" berichtete Mitte Augiust darüber. Ein sehr ausführlicher Artikel ist in der neuen Ausgabe der Bonner Umweltzeitung erschienen.)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darf demnach keine Exportgenehmigung erteilen, wenn die "äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik" gefährdet ist. Das wäre bei einem Super-GAU in den grenznahen AKW aber der Fall.

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